Person - Familien Arocker, Nietel, Volker
Die Grabstelle der Familien Arocker, Nietel und Volker am
Stammersdorfer Zentralfriedhof.
Arocker Anton, Floridsdorf, Hauptstraße 42, Bestattungsdatum: 27.09.1913
Arocker Anton, Floridsdorf, Hauptstraße 42, Bestattungsdatum: 27.09.1913
Arocker Michael, Floridsdorf, Hauptstraße 42, 'Zu den 3 Hufeisen', Bestattungsdatum: 27.09.1913
Arocker Rosalia, Bestattungsdatum: 27.09.1913
Nietel Emma, Bestattungsdatum: 03.06.1982
Nietel Johann, Bestattungsdatum: 02.04.1946
Nietel Josef, Bestattungsdatum: 27.09.1913
Nietel Katharina, Ehefrau von Ludwig, verw. Arocker, Hausbesitzerin, Bestattungsdatum: 27.09.1913, 21., Am Spitz 5
Nietel Karoline, Bestattungsdatum: 27.09.1913
Nietel Ludwig, Bestattungsdatum: 27.09.1913
Nietel Ludwig, Bestattungsdatum: 26.09.1922, 21., Am Spitz 5
Nietel Senta, * 03.05.1921, Bestattungsdatum: 28.02.1990
Nietel Wilhelmine, Bestattungsdatum: 27.09.1913
Volker Otto, Lehrer, Bürgerschuldirektor i. R., Politiker der Christlichsozialen Partei (CSP), Vizepräsident der Vereinigung der Lehrer und Schulfreunde; 1919–1920: Abgeordneter zum Gemeinsamen Landtag von
Niederösterreich, * 25.10.1872 in Wien; † 18.09.1938 ebenda, Bestattungsdatum: 20.09.1938
Volker Karoline, Bestattungsdatum: 30.03.1971
Volker Otto, Bestattungsdatum: 08.08.1984
Volker Gertraud, * 05.04.1910, Bestattungsdatum: 11.02.1994
Grabinschrift der Familien Arocker, Nietel, Volker:
Ich will das rohe Feuer nicht,
Das, durch kein Maß zurückgehalten,
Hervor, wie aus der Hölle, bricht,
Um gleich dem Element zu walten;
Ich will den Funken aus den Höh'n,
Der sanft der Seele sich verbündet,
Und, langsam wachsend, immer schön,
Zuletzt zur Flamme sich entzündet,
Als wär' zum erstenmal ein Stern
In menschlicher Gestalt erschienen,
Verschmolzen bis zum tiefsten Kern
Mit Menschenblick und Menschenmienen.
Mit dieser Flamme kröntest du
Stets deine schöpfrischen Gebilde,
Drum sprech ich dir den Lorbeer zu,
Dir, Idealgestalt voll Lieb' und Milde.
Dein Ludwig.
Nach Friedrich Hebbel
Auf die deutsche Künstlerin
Reichspost vom 22.10.1937, Seite 5:
Bürgerschuldirektor i. R. Volker ein Fünfundsechziger.
Am 25. d. feiert der städtische Bürgerschuldirektor i. R.
Otto Volker seinen 65. Geburtstag. 1919
Stürmen der Umsturzzeit in
Floridsdorf als christlich-sozialer
Abgeordneter in den Nationalrat entsendet, gehörte
Volker durch mehrere Wahlperioden dem Nationalrat
an; im Wiener politischen Versammlungsleben wie im
Parlament bewährt als ausgezeichneter Redner und
mutiger Verfechter der christlichen Volksinteressen, im besonderen
der Schule und des Lehrerstandes. Durch zehn
Jahre bekleidete Volker das Amt eines Schriftführers im
Finanzausschuß. Seine Klubgenossen schätzten ihn wegen
seiner Gesinnungstreue und Kameradschaftlichkeit. Er ist
mit dem Offizierskreuz des Verdienstordens aussgezeichnet.
Zu seinem 65. Geburtstage werden viele seiner einstigen
Wähler und Mitkämpfer mit herzlichen Wünschen seiner
gedenken.
Neues Wiener Journal vom 4.8.1920, Seite 7:
(Wenn zwei Frauen in einer Küche kochen.) Im Gegensatze
zu einer oberstgerichtlichen Entscheidung, in welcher den verheirateten
Kindern des Hausbesitzers das Recht auf eigene Haushaltungen eingeräumt
wird, hat der Ferialsenat des Zivillandesgerichres (Oberlandesgerichtsrat
Dr. Hellmer) entschieden, daß dieses Recht nur ein bedingtes sei.
Der Besitzer des Hauses XXI., Am Spitz 5,
Ludwig
Nietel, hatte seinem Mieter Richard Kramer die Wohnung gekündigt,
weil er sie für seinen Sobn, der eben geheiratet habe, dringend
benötige. Das Bezirksgericht Floridsdorf hat der Klage stattgegeben,
mit der Begründung, daß der Sohn des Hausbesitzers das Recht auf
Wohnung im Hause des Vaters, beziehungsweise auf Gründung eines
eigenen Hausstandes besitze. In der Verhandlung vor dem
Berufungsgericht bemerkte der Kläger auf den Einwand des
Beklagten, seine (des Klägers) Wohnung sei groß genug, daß auch
das junge Paar darin Platz hätte, daß seine Wohnung bloß eine
Küche habe. Bei der Doppelwirtschaft würde gewiß nur er einen empfindlichen
Nachteil erleiden. Es sei zudem bekannt, daß das Wirii.chasten
zweier Frauen in einer Küche nicht gut tue, daß es zu Mißhelligkeiten
und Zwistigkeiten kommen müsse und der Friede gestört werde. Jede
Haushaltung erfordere eine eigene Küche, weil sich Frauen sonst nicht
vertragen. Der Beklagte führte aus, daß das gemeinsame Wirtschaften
nur von Vorteil wäre, da für jede Partei die Hälfte des teuren Heizmateriales
erspart würde: bei einigem guten Willen auf beiden Seiten
werden sich wohl die Zwistigkeiten und Streitereien, die der Kläger
fürchtet, vermeiden lassen. Der Senat hat der Berufung stattgegeben
und die Kündigung als rechtswidrig aufgehoben.
Die Grabstelle befindet sich am
Stammersdorfer Zentralfriedhof (Gruppe 5, Nummer 6).
Quelle: Text: www.nikles.net, Bilder: www.nikles.net, Reichspost vom 22.10.1937, Seite 5, Neues Wiener Journal vom 4.8.1920, Seite 7, Adolph Lehmann's allgemeiner Wohnungs-Anzeiger.