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Die Bundeshauptstadt

20. Bezirk - Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA)

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (kurz AUVA) ist eine Einrichtung der österreichischen Sozialversicherung. Sie ist Teil der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die AUVA ist die soziale Unfallversicherung für rund 4,5 Millionen Personen. Davon sind 3,1 Millionen unselbständig Erwerbstätige (1,3 Mio. Arbeiter und 1,8 Mio. Angestellte) sowie 1,4 Millionen in Ausbildung Stehende vom verpflichtenden Kindergartenjahr bis zum Studienabschluss. Außerdem sind zahlreiche freiwillige Hilfsorganisationen sowie Lebensretter in die Versicherung miteinbezogen.

Die AUVA ist einer von drei sozialen Unfallversicherungsträgern in Österreich. Die anderen beiden sind die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau.

Leistungen: Die AUVA sorgt für umfassende Prävention: durch Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung, Arbeitsmedizin und Vorsorge für erste Hilfe, Unfallheilbehandlung mit allen geeigneten Mitteln, ganzheitliche Rehabilitation und Entschädigungen (z. B. Unfallrenten). Zwei weitere wichtige Aufgaben laut Gesetz sind die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Klein- und Mittelbetrieben (AUVAsicher) und der Zuschuss zur Entgeltfortzahlung im Unfalls- oder Krankheitsfall für Klein- und Mittelbetriebe (EFZ).

AUVAsicher: Am 1. Jänner 1995 trat das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in Kraft. Es sah die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung für fast alle unselbständig Beschäftigten vor. Ab 1. Jänner 1999 wurde diese präventivdienstliche Betreuung für Unternehmen mit 1–50 Arbeitnehmer verpflichtend. Durch diese gesetzliche Vorgabe erhielt die AUVA gem. Artikel VI des ASchG den gesetzlichen Auftrag, Klein- und Mittelbetrieben mit max. 50 Arbeitnehmern eine kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Beratung zur Verfügung zu stellen. Diese Vorschrift ist heute in § 78a ASchG nachzulesen. Mehr als 280 Präventivfachkräfte (Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte) sind in ganz Österreich unterwegs, um gemeinsam mit den Betrieben Maßnahmen zur Steigerung von Sicherheit und Gesundheit zu entwickeln. Jährlich werden österreichweit mehr als 110.000 Beratungen durchgeführt. Die Finanzierung dieser Beratungsleistung ist durch den Beitrag zur Unfallversicherung abgedeckt, es entstehen für österreichische Klein- und Mittelbetriebe keine weiteren Kosten. Die Koordination dieser Betreuungen findet durch die Präventionszentren statt, die in jedem der neun Bundesländer angesiedelt sind. Die strategischen Ziele von AUVAsicher sind derzeit:

Unfälle und Berufskrankheiten reduzieren
Innovation in der Prävention vorantreiben
Reduktion der arbeitsbedingten Erkrankungen und Bewusstseinsbildung für betriebliche Gesundheitsförderung mit Schwerpunkt für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (45+)
Kundenbindung verstärken
Zahl der Beratungen erhöhen

Wie oft der Betrieb von den Präventivfachkräften besucht wird, hängt von der Größe des Betriebes ab: Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten werden alle zwei oder drei Jahre betreut, Betriebe mit 11 bis 50 Beschäftigten werden jährlich betreut (Regelfallbetreuung). Sollte der Beratungsbedarf größer und die geplante Zeit zu kurz sein oder eine zusätzliche Frage auftreten, können Betriebe jederzeit eine Anlassfallbetreuung anfordern. Auch diese Nachbetreuung ist für den Betrieb kostenlos. AUVAsicher betreut alle Branchen in Österreich. Die Betriebe werden je nach vorherrschender Unfall- und Gesundheitsgefährdung in Betreuungskategorien eingeteilt. Je gefährlicher die Branche, umso mehr Zeit steht für Fragen der Betriebe/der Arbeitsstätten zur Verfügung. AUVAsicher ist ein Präventionsmodell, das den einzelnen Betrieb und dessen Leistungen im Arbeitnehmerschutz in den Mittelpunkt stellt. Die beratenden Präventivfachkräfte zeigen verschiedene Möglichkeiten, wie sie die Arbeitssicherheit verbessern können auf und unterstützen bei der Erfüllung von gesetzlichen Pflichten, die von Untersuchungen nach der VGÜ (Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz) bis zu wiederkehrenden Prüfungen gemäß AM-VO (Arbeitsmittelverordnung) reichen.

Organisation: Die Hauptstelle ist in der Brigittenau in Wien. Da die AUVA dezentral organisiert ist, werden die regionalen Aufgaben in den Landesstellen erledigt. Die AUVA besitzt Landesstellen (teilweise zuständig für mehrere Bundesländer) in Wien (für Wien, Niederösterreich und Burgenland), Linz (für Oberösterreich), Salzburg (für Salzburg, Tirol und Vorarlberg) und Graz (für die Steiermark und Kärnten). Kundendienststellen sind aber in allen Bundesländern eingerichtet. In den Bundesländern ohne eigene Landesstelle gibt es deshalb Außenstellen (in St. Pölten, Oberwart, Innsbruck, Dornbirn und Klagenfurt).

Die AUVA betreibt selbst sieben Unfallkrankenhäuser und vier Rehabilitationszentren in ganz Österreich, die auch private Unfälle behandeln.

Unfallkrankenhäuser der AUVA:
Unfallkrankenhaus Meidling
Unfallkrankenhaus Wien Lorenz Böhler
Unfallkrankenhaus Graz
Unfallkrankenhaus Linz
Unfallkrankenhaus Kalwang
Unfallkrankenhaus Klagenfurt
Unfallkrankenhaus Salzburg

Rehabilitationszentren der AUVA:
Rehabilitationszentrum Häring in Bad Häring, Tirol
Rehabilitationszentrum Meidling in Wien
Rehabilitationsklinik Tobelbad in Tobelbad, Steiermark
Rehabilitationszentrum Weißer Hof in Klosterneuburg, Niederösterreich

Services: Die AUVA bietet Publikationen zu unterschiedlichen Themen wie z. B. Unfallverhütung in Form von AUVA-Merkblättern, Videos an und verfügt über die Fachzeitschriften „Alle!Achtung“ und „Sichere Arbeit“. Darüber hinaus können wichtige Formulare für Anträge als PDF-Format und Online-Format über die Homepage heruntergeladen werden. Zusammen mit der Gruppe der BG-Kliniken und Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland gibt sie darüber hinaus die wissenschaftliche Zeitschrift „Trauma und Berufskrankheit“ heraus.

Quelle: Text: Wikipedia, Bilder: www.nikles.net



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