02. Bezirk - Jugoslawische Flussschifffahrt
Die JRB Jugoslawische Flussschifffahrt, Niederlassung Wien, befand sich an der Stadlauer Lände, Dammhaufengasse 4094/14,
früher ein exterritoriales Gebiet, im 2. Wiener Gemeindebezirk
Leopoldstadt.
Das Büro der Jugoslawischen Flussschifffahrtsgesellschaft samt eigener Schiffsanlegestelle befand sich bei Stromkilometer 1924,5.
Die russischen Verhandler hatten nach dem Krieg durchgesetzt, dass das Grundstück Jugoslawien zugesprochen wurde.
Bei genauerem Hinsehen ist noch ein Schild in kyrillischer Schrift zu sehen.
Das Mietobjekt der "Jugoslawischen Flussschifffahrt" in der Nähe der
Stadlauer Ostbahnbrücke
wirkt heute verlassen.
Zu den nationalen Schifffahrten zählten die sowjetische SDP, die rumänische NAVROM, die bulgarische BRP,
die jugoslawische JRB (Jugoslovensko rečno brodarstvo), die ungarische MAHART und die tschechoslowakische CSPD.
Die Börse vom 14.12.1922, Seite 24:
Die Flußschiffahrt in Jugoslawien
— Übernahme in staatliche Regie —
Beograd, Dezember.
Als zu Beginn des Jahres 1919 der neu gegründete
Jugoslawische Staat sich als Besitzer eines ansehnlichen
Schiffsparkes auf der
Donau, der ihm als Kriegsbeute
von der Entente zugestanden wurde, in der schwierigen
Lage befand, diesen großen Schiffspark zu verwalten und
zu gebrauchen, da wurden alsbald mit den bestehenden
Schiffahrtsgesellschaften, die allerdings infolge des
Krieges fast ganz ohne eigene Schiffe blieben, Verhandlungen
bezüglich der Gründung eines Konsortiums eingeleitet,
welches den gesamten Schiffspark übernehmen
sollte. Der Staat war damals nicht in der Lage, die
Schiffahrt selbst zu organisieren. Auch war uns die
Donaukommission, namentlich der englische Admiral
Troubridge, nichts weniger als gewogen und er hätte
gerne jeden Vorwand dazu benützt, um unseren Schiffspark
bis zur definitiven Aufteilung an die interessierten
Staaten unter die Verwaltung der Ententekommission zu
übernehmen.
Am 1. Oktober 1919 kam ein Vertrag zwischen
der Regierung einerseits und der
„Serbischen Schiffahrtsgesellschaft“,
der Exportbank, Verkehrsbank, Landesbank
und Allgemeinen Erwerbsbank, alle
in Beograd, anderseits, zustande, auf Grund dessen die
genannten Interessenten das Schiffahrtssyndikat des
Königreiches S. H. S. gründeten. Der Staat brachte in
das Syndikat seine Schiffe, die „Serbische Schiffahrtsgesellschaft“
ihre Organisation und die Banken das
nötige Betriebskapital. Die „Serbische Schiffahrtsgesellschaft"
hatte schon vorher vom Staate als Ersatz für
seine im Kriege vernichteten Schiffe 7 Dampfer und
35 Schlepper erhalten. Der Staat trat nun dem Syndikat
mit 88 Dampfern und 650 Schleppern, die er aus der
Kriegsbeute zugewiesen erhielt, bei. Das Syndikat in
seiner ersten Form blieb nur bis 30. Juni 1921 in Kraft.
Am 1. Juli 1921 wurde ein neuer Syndikatsvertrag unterzeichnet,
welchem zufolge die Banken ganz ausgeschaltet
worden sind. Der Vertrag war für ein Jahr
gültig und konnte nachher auf drei Monate gekündigt
werden.
Indessen wurden gegen die Geschäftsführung des
Schiffahrtssyndikates immer häufiger Klagen laut. Der
Schiffspark wurde vernachlässigt, das Schiffmaterial
vernichtet, die Schiffsverbindungen dauernd schlecht und
unzuverlässig, und merkwürdigerweise waren die Frachttarife
immer teurer als jene der Eisenbahnen. Der Flußschifftransport
gestaltete sich in Jugoslawien bisher
stets kostspieliger als der Eisenbahntarif, zweifellos ein
Unikum. Da am 1. Juli d. J. der Syndikatsvertrag nicht
verlängert, der Vertrag auch von keiner Seite
gekündigt wurde, begann sich die Öffentlichkeit, und
nachher auch das Parlament für die Frage unserer
Donauschiffahrt allmählich zu interessieren. Der Regierung
liefen mehrere Anträge bezüglich der Reorganisation
der Flußschiffahrt ein, einige Gesellschaften
zeigten sich geneigt, die Flußschiffahrt in eigene Regie
zu übernehmen. Endlich beschloß der Verwaltungsrat
der „Serbischen Schiffahrtsgesellschaft“ in seiner Sitzung
vom 30. August d. J., den Syndikatsvertrag zu kündigen,
indem er sich auf den Standpunkt stellte, daß ein derartiges
Unternehmen nicht unter der Gefahr einer dreimonatigen
Kündigung geführt werden kann. Die Gesellschaft
kündigte daher den Syndikatsvertrag für den
31. Jänner 1923. Das Verkehrsministerium nahm die
Kündigung zur Kenntnis und der Ministerrat beschloß,
daß der Staat die gesamte Flußschiffahrt in
eigene Regie übernehmen wird.
Die Öffentlichkeit ist von diesem Beschlusse der
Regierung keineswegs erbaut. Die fürchterlichen Zustände,
die in unserem Eisenbahnverkehr andauernd
herrschen, die fast vollständige Aussichtslosigkeit, daß
die Eisenbahnen je besser werden können, so lange sie
in staatlicher Regie verwaltet werden, lassen ähnliche
Mißstände auch in unserer Flußschiffahrt erwarten.
Anstatt auch diesen Verkehrszweig in staatliche Regie zu
übernehmen, hätte die Regierung den Wünschen sämtlicher
Wirtschaftskreise weit besser entsprochen, wenn
sie nicht nur den Schiffsverkehr, sondern auch die Eisenbahnen
so bald als möglich in private Hände gegeben
hätte. Man bringt in Jugoslawien im allgemeinen das
größte Mißtrauen allen staatlichen Wirtschaftsunternehmungen
entgegen. Der Staat zieht aber, anstatt den
staatlichen Wirtschaftsbetrieb zu verringern, immer mehr
Geschäfte in den eigenen Wirkungskreis. Während Herr
Plavšić von einem Abbau der staatlichen Monopole
spricht, schafft die Regierung immer neue Monopole und
breitet die staatliche Bewirtschaftung immer mehr aus.
Allerdings zum Schaden sowohl des Staates als auch
der Volkswirtschaft.
Neue Freie Presse vom 29.8.1923, Seite 11:
Der Economist.
Jugoslawische Flußschiffahrt.
Von unserem Korrespondenten.
Agram, 24. August [1923].
Auf der
Donau, der Save, der Theiß, der Drau und
dem Begakanal unterhielt das Schiffahrtssyndikat des
Königreiches S. H. S. mit dem Sitze in Belgrad in einer
Länge von fast 2000 Kilometer die regelmäßige
Schiffahrt für den Transport von Personen, Post, Gepäck
und Waren. Diesem Syndikat hatte der jugoslawische Staat
im Jahre 1919 fast den ganzen Schiffspark überlassen, der
ihm im Schiedswege als Kriegsbeute zugefallen war. Außer
dem staatlichen Schiffspark war in das Schiffahrtssyndikat
auch die Serbische Schiffahrtsgesellschaft mit ihrem Park
und ihrem Personal ausgenommen worden. So verfügte das
Schiffahrtssyndikat über 70 Personen- und Lastdampfer,
beziehungsweise Nemorqueure, und etwa 600 Schlepper, von
denen insgesamt 12 Schiffe und 65 Schlepper Eigentum der
Serbischen Schiffahrtsgesellschaft und die übrigen Objekte
Staatseigentum waren. Die Flußschiffahrt des Schiffahrtssyndikats
unterhielt für den Personenverkehr eine Expreßverbindung
zwischen Belgrad und Wien, außerdem einen
Lastenverkehr stromaufwärts bis Regensburg und auf der
unteren
Donau bis Nustschuk und Galatz. Die Flußschiffahrt
stand unter Aufsicht des Verkehrsministeriums, da der Staat
bei Ueberlassung seines Schiffsparks an das Syndikat einen
70 Prozent betragenden Anteil am Reingewinn für sich ausbedungen
hatte. Das Ministerium übte die Aussicht durch
eine Flußschiffahrtsdirektion aus.
Die vorstehend geschilderte Organisation der jugoslawischen
Flußschiffahrt hat sich im Laufe der Jahre nicht
bewährt. Als zunächst Mitte 1919 das Verkehrsministerium
den Schiffspark zur Ausbeutung erhalten hatte, waren
Schwierigkeiten in der Kohlen- und anderen Materialversorgung,
ferner im Hinblick auf das Personal eingetreten.
Am 10. Oktober 1919 wurde dann — unter Mitwirkung
zahlreicher Banken — das oben erwähnte Syndikat
gegründet. Verträge zwischen den Schiffseigentümern mit
einjähriger Geltungsdauer und einmonatiger Kündigungsfrist
staatlicherseits regelten die Einzelheiten des Syndikatsregimes.
Aber auch dieses Regime hatte keinen Erfolg. Die
Betriebsschwierigkeiten hörten nicht auf, das Syndikat
arbeitete mit Verlusten und zur Unzufriedenheit des
Publikums, es gab unangenehme Affären, unerquickliche
parlamentarische Auseinandersetzungen usw. Der Ruf
nach Umgestaltung der Flußschiffahrt erhob sich. Die
Regierung konnte keinen Ausweg finden und verlängerte
von Jahr zu Jahr das Provisorium. Als aber die Verhältnisse
immer unhaltbarer wurden, ward die Neuordnung
unabweislich. Verschiedene Reorganisationsvorschläge tauchten
auf. Der eine ging dahin, eine neue Gesellschaft zu gründen,
in die Kriegsschadenersatzberechtigte Bürger als Aktionäre
hätten eintreten sollen. Hiezu ist zu bemerken, daß es sich
hier vorwiegend um Bewohner des ehemaligen Serbien
gehandelt hätte, die durch Kriegshandlunqen Sachschaden
erlitten und von besonderen Gerichten Ersatzansprüche an
den Staat (auf Grund der diesem von seinen ehemaligen
Feinden zu leistenden Wiedergutmachungen) zugeurteilt erhalten
haben. Der Großteil (80 Prozent) der Aktien
sollte in Ersatzobligationen, der Rest für Betriebskapital in
Barem eingebracht werden. Der Vorschlag fand vielfach
günstige Aufnahme, zumal da der Staat ohnehin großer
Kriegsschadenersatzschuldner ist und als Hauptschiffseigentümer
in der Flußschiffahrt auf diesem Wege einen beträchtlichen
Teil seiner Schuld hätte tilgen können. Nach einem
zweiten Vorschlag sollte der Staat den Schiffspark ausländischen
Kapitalisten verkaufen, da Einheimische den
Milliardenpreis nicht aufgebracht hätten. Vorzüglich kamen
die Engländer in Betracht, aber dieser Vorschlag widerstritt
dem nationalen Wirtschaftsgedanken, obgleich er vom rein
kaufmännisch-wirtschaftlichen Standpunkte viel für sich hatte.
Ein dritter Vorschlag empfahl die Bildung einer Aktiengesellschaft
mit dem Staat als Hauptaktionär. 10 Prozent
der gesamten Aktien sollten auf die wieder miteinzubeziehende
serbische Schiffsgesellschaft entfallen und 90 Prozent auf den
Staat, der 39 Prozent der Aktien wieder an Private abgeben
sollte. Hier war der Leitgedanke Sicherung des staatlichen
Einflußes oder gar der staatlichen Verwaltung.
Am 4. August 1923 hielt das wirtschaftlich-finanzielle
Ministerkomitee Sitzung, in der folgende Grundzüge der
Neuorganisation festgestellt wurden: Es wird eine neue
Aktiengesellschaft gegründet. In diese treten als Mitglieder
ein 1. der Staat mit seinen Schiffahrtsobjekten; 2. die Serbische
Schiffahrtsgesellschaft, sofern sie an der Gründung
Interesse nimmt; 3. einzelne Schiffseigentümer: 4. Privatpersonen,
die Aktien zeichnen. Der ganze Schiffspark wird
kommissionell abgeschätzt und es werden Aktien im Gesamtbetrage
der Schätzungssumme ausgegeben. Der Staat behält
51 Prozent der Aktien für sich, der Rest wird zur öffentlichen
Zeichnung aufgelegt. Den von der Zeichnung einlaufenden
Betrag erhält die neue Gesellschaft als Betriebskapital. Die
Zeichnung erfolgt zur Hälfte in Barem, zur Hälfte in Obligationen.
Die Aktionäre müssen jugoslawische Staatsbürger
sein, die Aktien müssen zwecks leichterer Kontrolle auf
Namen lauten. Zeichnung, vorbereitende Maßnahmen und
Satzungen für die konstituierende Generalversammlung
müssen bis Ende 1923 fertig sein, damit die neue Gesellschaft
am 1. Januar 1924 ihre Tätigkeit aufnehmen könne. Kurz
nach der Sitzung des Komitees beschloß der Ministerrat noch,
daß die Aktien der neuen Gesellschaft 7 1/2 Prozent tragen
sollen. Jeder Aktionär mit über 20.000 Dinar Aktienwert
soll 75 Prozent in Kriegsschadenobligationen erlegen können
und 25 Prozent in barem Gelde. Am 11. d. hielt die neugebildete
Finanzsektion des Komitees zur Gründung der neuen
Schiffahrtsgesellschaft eine Sitzung, in der beschlossen wurde,
das Grundkapital fünfmal so hoch zu bestimmen als der
Schätzungswert der Schiffahrtsobjekte des Staates und der
Serbischen Schiffahrtsgesellschaft zusammen beträgt, das ist,
35 Millionen Golddinar mal fünf, also 175 Millionen Golddinar.
Dazu kommen noch 25 Millionen Dinar in barem,
die für Ausbesserungsarbeiten, Anschaffungen usw. im Hinblick
auf den teilweis schlechten Zustand des Schiffsparks
verwendet werden sollen. Auch den Erlös der Aktien, die der
Staat über seine 51 Prozent verkauft, soll zur Barsumme
geschlagen und für die Instandsetzung des Parks verwendet
werden. Die Serbische Schiffahrtsgesellschaft bringt die
Maschinen, Werkstätten, Kohlenfelder u. dgl. zum effektiven
Werte in die neue Gesellschaft ein. Am 18. d. befaßte sich
die Verwaltungs- und Rechtssektion des Gründungskomitees
mit dem Gesetzentwurfe, betreffend die neue Gesellschaft, der
der Skupschtina zur Annahme vorgelegt werden wird.
Danach sollen der neuen Gesellschaft beitreten 1. der Staat
mit seinem Schiffspark im Schätzungswerte von 29,827.730
Dinar in Gold; 2. die Serbische Schiffahrtsgesellschaft mit
ihren Schiffsobjekten im Werte von 4,779.511 Dinar in
Gold; 3. private Schiffseigentümer; 4. andere Aktienzeichner
(jugoslawische Staatsbürger). Der Staat erhält
51 Prozent der Aktien sowie die einfache Mehrheit im
Verwaltungs- und Aufsichtsrates der neuen Gesellschaft. Für
private Grundstücke, die sich für den Gesellschaftsbetrieb als
notwendig erweisen sollten, wird das staatliche Enteignungsrecht
angewendet. Alles Holzmaterial für Ausbesserung und
Bau von Schiffsobjekten, ferner Kohle liefert unentgeltlich
der Staat. Die Gesellschaft wird von allen Staatssteuern,
Gebühren und Zuschlägen frei sein.
In den wichtigsten Belangen ist also auf Grundlage
des eben bezeichneten dritten Vorschlages die Organisation
der neuen Gesellschaft, das neue Betriebssystem der jugoslawischen
Flußschiffahrt, festgestellt. Gesiegt haben der
Grundsatz der staatlichen Einflußnahme und der Sicherung
des nationalen Besitzstandes: der erste durch den 51prozentigen
staatlichen Kapitalsanteil, der zweite durch das
Erfordernis der Staatsbürgerschaft für den Besitzer der
Namensaktien. Die von den Wirtschaftskreisen geäußerten
Wünsche nach Sicherung der kaufmännischen Führung der
Flußschiffahrt wurden nicht erfüllt. Der Staat behält die
Führung, und so bleibt die Gefahr erneuten unökonomischen
Betriebes. Was wieder die Wahrung des nationalen Besitzstandes
betrifft, bedeutet die vollständige Ausschaltung des
auswärtigen Kapitals zugleich die Fernhaltung gediegener
wirtschaftlicher Kräfte und unvergleichlich reicher Erfahrungen.
Der Schiffspark ist ein gewaltiger Aktivposten
jugoslawischer Wirtschaft, aber zu seiner guten Verwaltung
bedarf es des Zustroms wertvoller Kräfte aus den Heimstätten
moderner Wirtschaft. Dieser Zustrom ist durch die
„Nationalisierung" verhindert. So ist leider zu befürchten,
daß auch die neueste Regelung der jugoslawischen Flußschiffahrt
nicht von langer Dauer sein werde und daß bald
wieder neue Unzulänglichkeiten offenbar werden. Vielleicht
werden neue Enttäuschungen dem Sinn für kaufmännische
Dinge endlich zum Siege helfen. Erfreulicher wäre es
allerdings, wenn sich das neue System bewährt, denn
wichtiger ist das Interesse der Gesamtheit als eine Lehre
für den Staat als Unternehmer. Billiger und reger Donauverkehr
ist ein gemeinsames Interesse aller mitteleuropäischen
Staaten, und das gibt der jugoslawischen Flußschifffahrt
internationale Wichtigkeit. Jugoslawien selbst aber muß
schon um der Entwicklung seines Ausfuhrhandels willen mit
aller Macht einen guten und billigen Donauverkehr anstreben.
Neues Wiener Tagblatt (Tages-Ausgabe) vom 3.5.1928, Seite 19:
(Jugoslawische Flußschifffahrt) Unter allen Donauländern
verfügt Jugoslawien über den größten Schiffspark
sowie über die größte Fahrstrecke seiner Wasserwege, welche
eine Gesamtlänge von 1771 Kilometer erreichen. Außer vielen
kleineren Schiffahrten versieht den Frachtendienst auf dieser
Strecke auch die Staatliche Flußschiffahrt, welche mit ihrem
Schiffspark von 574 Fahrzeugen mit 333,500 Tonnen die größte
Schiffahrtsgesellschaft nicht nur in Jugoslawien, sondern auf
der ganzen
Donau darstellt. Der Schiffsverkehr auf der
Donau
und den andern Territorialgewässern hat sich nach dem Kriege
ständig vergrößert und wies im Jahre 1926 eine Ziffer von
1,255,150 Tonnen auf. Diese Erweiterung des Schiffsverkehres
wirkte äußerst günstig auf die Entfaltung der Schiffahrt überhaupt,
so daß heute in Jugoslawien eine ganze Anzahl von kleinen
Schiffahrtsunternehmen besteht, welche sich nicht nur mit dem
Verkehr im Inlande befassen, sondern auch an der Ein- und
Ausfuhr Jugoslawiens regen Anteil haben. Nachdem sich
jedoch die Tonnage dieser Schiffahrten noch immer als unzureichend
erwies, sah sich die jugoslawische Regierung veranlaßt,
von der großen Dollaranleihe in Amerika eine Summe
von 150,000,000 Dinar = 18,750,000 Sch. für die Vergrößerung
des Schiffsparkes der Staatlichen Flußschiffahrt auf der
Donau zu verwenden. Die Staatliche Flußschiffahrt ist in erster
Linie bestrebt, durch entsprechend niedrige Frachten die
Ausfuhr von Zerealien und Holz aus Jugoslawien zu fördern,
jedoch unterhält sie seit dem vergangenen Jahre auch einen
regelmäßigen Stückgutverkehr zwischen Regensburg-Beograd.
Dieser Verkehr wurde im heurigen Jahre noch erweitert und
erstreckt sich auch auf Temesvar und die Stationen der unteren
Donau, außerdem wurde der Verkehr Regensburg-Beograd
verdoppelt. Auf diese Weise befaßt sich heute die Staatliche
Flußschiffahrt — neben ihrer Hauptaufgabe, die Ausfuhr
Jugoslawiens zu fördern -, ebenso wie alle übrigen privaten
Schiffahrten, auch mit der regelmäßigen Beförderung von
Handelsgütern auf der
Donau.
Arbeiter Zeitung vom 21.1.1953, Seite 4:
Ein Schleppkahn bei Zwentendorf auf Grund gestoßen.
Ein großes Loch in der Bordwand — Die Feuerwehr pumpt das Wasser aus.
Sonntag abend kam es auf der
Donau
zwischen Zwentendorf und Traismauer zu
einem Schiffsunglück, das jedoch für die
Besatzung der beteiligten Schiffe glimpflich
verlief. Sonntag nachmittag fuhr von der
Landebrücke der
jugoslawischen Flußschifffahrt auf dem Handelskai in Wien ein
jugoslawisches Schleppschiff mit drei vollbeladenen
Schleppkähnen in der Richtung
nach Linz ab. Der Schleppzug hatte
Schwefelkies geladen, der für die Vöest in
Linz bestimmt war.
Die gefährliche Kurve.
Der schwere Schleppzug, der nur langsam
gegen die starke Strömung vorwärts kam,
erreichte erst nach Einbruch der Dunkelheit
Zwentendorf, wo ein schwieriger Teil
der Strecke beginnt. Um in einer Biegung
der Donau bei Altenwörth der Strömung
auszuweichen, fuhr der Schleppzug am
äußersten linken Rand der Fahrrinne.
Kaum hatte der Schleppzug Altenwörth
passiert, hörten die Matrosen heftiges Gepolter.
Der äußerste Schleppkahn war auf
Grund gestoßen und dann auf eine Sandbank
gelaufen. Gleichzeitig rissen die
Verbindungsseile sämtlicher Schleppkähne
zum Schleppschiff. Die Matrosen der
abtreibenden Kähne warfen jedoch sofort
Anker.
Als das Schleppschiff den verunglückten
Kahn wieder in den Strom hinausziehen
wollte, stellten die Besatzungen fest, daß
die vorderen Laderäume voll Wasser gelaufen
waren. In der Bordwand klaffte ein
großes Loch, durch das Wasser eindrang.
Um nun ein Versinken des Schleppkahnes
zu verhüten, schob ihn der Schlepper auf
die Sandbank.
Die Feuerwehr hilft.
In der Nacht zum Montag kamen die Besatzungen
der vier Schiffe nicht in ihre
Betten. Da zwei Schiffe im Fahrwasser
lagen, hatten sie Notsignale gesetzt und
ununterbrochene Wachen aufgestellt. Erst
Montag fuhr von Wien ein Hilfsschiff nach
Zwentendorf, um die im Strom verankerten
Schleppkähne aus dem Fahrwasser zu
ziehen. Dienstag begannen dann die
Bergungsarbeiten an dem gestrandeten
Kahn.
Da die mit Wasser vollgelaufenen Laderäume
leergepumpt werden mußten,
rückte die Feuerwehrschule Tulln mit
einigen Motorspritzen aus. Sie legte die
Saugköpfe in die Laderäume und spritzte
das Wasser in die
Donau.
Da immer neues Wasster durch die
Öffnungen in der Bordwand eindringt, geht
die Reparatur nur sehr langsam vor sich.
Man nimmt an, daß der Schleppkahn erst in
einigen Tagen seine Fahrt wird fortsetzen
können. Es ist auch möglich, daß die Ladung
auf einen anderen Schleppkahn umgeladen
werden muß. Die Gefahr für die anderen
Schiffe ist jedenfalls beseitigt.
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Quelle: Text: www.nikles.net, Bilder: www.nikles.net, Die Börse vom 14.12.1922, Seite 24, Neue Freie Presse vom 29.8.1923, Seite 11, Neues Wiener Tagblatt (Tages-Ausgabe) vom 3.5.1928, Seite 19, Arbeiter Zeitung vom 21.1.1953, Seite 4.