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Die Bundeshauptstadt

Herrenhaus

Das Herrenhaus war das aus Vertretern des Adels, des Klerus und besonders verdienstvollen Bürgern bestehende Oberhaus des österreichischen Reichsrates.

Es wurde auf Grund der von Franz Joseph I. erlassenen Verfassung für das Kaisertum Österreich, die nach ihrem Datum 26. Februar 1861 als Februarpatent in die österreichische Verfassungsgeschichte eingegangen ist, als erste Kammer der Legislative geschaffen. Es bestand bis zum Ende des Ersten Weltkrieges, als die Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich das Herrenhaus am 12. November 1918 für abgeschafft erklärte. Das heutige österreichische Parlament besteht gemäß Bundes-Verfassungsgesetz von 1920 wieder aus zwei Kammern; nun ist der direkt vom Volk gewählte Nationalrat die erste, der von den Landtagen indirekt gewählte Bundesrat die zweite Kammer.

Geschichte: Im Oktoberdiplom 1860 hatten der bis dahin absolutistisch regierende Kaiser und sein Vorsitzender der Ministerkonferenz, Graf Bernhard von Rechberg, versucht, einen fast nur beratend tätigen, nur 100 Mitglieder umfassenden Reichsrat mit stark eingeschränkten Befugnissen einzuführen. Der Widerstand vor allem des liberalen Großbürgertums gegen diese Politik war so stark, dass 1861 die Schaffung eines Zweikammernparlaments als Legislative unvermeidlich wurde, die von Anton von Schmerling vorbereitet wurde.

Das Herrenhaus wurde ähnlich dem britischen House of Lords als fast gleichberechtigtes Gegengewicht zum gewählten Abgeordnetenhaus, dem Unterhaus, geschaffen. Das nicht gewählte, sondern durch Geburt, Status und Ernennung berufene Herrenhaus begleitete den Übergang vom Feudalismus zu einer (soweit es sich um Männer handelte) das Bürgertum und zuletzt auch die Arbeiterschaft einbeziehenden, konstitutionellen Regierungsform. Sein Bestehen sollte es der bis dahin allein herrschenden Schicht erleichtern, ihren Machtverlust zu bewältigen.

Das Herrenhaus trat am 29. April 1861 zum ersten Mal zusammen. Es tagte bis 1883 provisorisch im Sitzungssaal des Niederösterreichischen Landtages im Landhaus in der Wiener Herrengasse.

Die ohne Mandat des Parlaments von der kaiserlichen Regierung geführten Verhandlungen zum Ausgleich mit Ungarn 1867 wurden im Herrenhaus im Juni 1867 kontrovers diskutiert. Zur am 20. Mai 1967 begonnenen II. Legislaturperiode bzw. 4. Session war nur mehr der bisherige engere Reichsrat, ohne Mitglieder aus den Ländern der ungarischen Krone, eingeladen worden, ohne dass es dazu entsprechende Verfassungsbestimmungen gegeben hätte. Der Reichsrat war nun de facto und ein halbes Jahr später auch de jure nur mehr für die Länder diesseits der Leitha, inoffiziell bald österreichische Reichshälfte genannt, zuständig; dies sowie eine Stärkung des Abgeordnetenhauses wurde in der Dezemberverfassung 1867 festgelegt.

Die gemeinsamen Angelegenheiten (Außenpolitik, Militär und deren Finanzierung), die Österreich und Ungarn weiterhin verpflichtend verbanden, wurden parlamentarisch von den so genannten Delegationen behandelt, die je 60 Parlamentarier umfassten. In Cisleithanien hatte das Herrenhaus für die jährlichen Delegationssessionen (die 50. Session war die letzte) jeweils 20 der 60 Delegationsmitglieder sowie zehn Ersatzmitglieder zu wählen, zuletzt am 31. Oktober 1917. Das Herrenhaus war weiters mit fünf von 15 Mitgliedern in der österreichischen Deputation vertreten, die mit ihrem ungarischen Gegenstück in größeren Zeitabständen Verhandlungen über die Kostenaufteilung der gemeinsamen Angelegenheiten zu führen hatte; die letzte Wahl seiner Mitglieder für die 17. Deputationssession erfolgte im Herrenhaus am 29. November 1917.

Am 4. Dezember 1883 fand (ebenso wie im Abgeordnetenhaus) die erste Sitzung des Herrenhauses im neu erbauten k.k. Reichsratsgebäude statt. Der Saal wurde 1945 durch Bombentreffer zerstört; heute befindet sich an seiner Stelle der in der Nachkriegszeit gebaute Sitzungssaal des österreichischen Nationalrates.

Das Herrenhaus opponierte im Dezember 1906 gegen das vom Abgeordnetenhaus beschlossene allgemeine Männerwahlrecht, mit dem man der erstarkenden Sozialdemokratie entgegenkam, die es in Großdemonstrationen gefordert hatte. K.k. Ministerpräsident Freiherr Max Wladimir von Beck drohte dem Herrenhaus mit einem Pairsschub des Kaisers, wenn die Vorlage nicht akzeptiert werde. Der Kaiser entsandte seine beiden Obersthofmeister, die Fürsten Rudolf von Liechtenstein und Alfred von Montenuovo, ins Parlament, damit sie dort für die Wahlreform sprachen; sie wurde letztlich vom Herrenhaus angenommen und bei den (letzten beiden) Reichsratswahlen 1907 und 1911 angewandt.

Quelle: Text: Wikipedia, Bilder: gemeinfrei.



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