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Die Bundeshauptstadt

Güssing

Wien - Die Bundeshauptstadt

Wien ist die Bundeshauptstadt der Republik Österreich und zugleich eines der neun österreichischen Bundesländer. Mit rund 1,7 Millionen Einwohnern die bevölkerungsreichste Metropole der Republik, lebt im Großraum Wien mit etwa 2,4 Millionen Menschen über ein Viertel aller Österreicher. Bezogen auf seine Einwohnerzahl ist Wien die neuntgrößte Stadt der Europäischen Union. Das Büro der Vereinten Nationen in Wien (UNOV) beherbergt einen der vier Amtssitze der Vereinten Nationen. Weitere bedeutende internationale Organisationen mit Sitz in Wien sind die OPEC, die OSZE und die IAEO. Die IAEO ist ebenfalls im Gebäudekomplex der UNO-City im Stadterweiterungsgebiet in der Nähe der Donau untergebracht. Aufgrund seiner internationalen politischen Bedeutung zählt Wien zu den Alpha World Cities. Die Stadt Wien war jahrhundertelang kaiserliche Reichshaupt- und Residenzstadt der Habsburger und damit als Kapitale des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ein kulturelles und politisches Zentrum Europas. Als viertgrößte Stadt der Welt nach London, New York und Paris, zählte Wien um das Jahr 1910 über zwei Millionen Einwohner. Nach Ende des Ersten Weltkrieges hatte Wien allerdings rund ein Viertel seiner Einwohner verloren. Die Altstadt Wiens, die von der Habsburger Regentschaft geprägt ist, sowie das Schloss Schönbrunn wurden von der UNESCO als Weltkulturerbe anerkannt. Der Stephansdom, neben dem Riesenrad im Prater und anderen Sehenswürdigkeiten ein Wahrzeichen Wiens, überragt als eines der höchsten Bauwerke der Stadt und als Metropolitankirche die Innenstadt. Seit 2009 zeichnet sich die Stadt Wien durch die höchste Lebensqualität weltweit aus. Durch die internationale Mercer-Studie vom 26. Mai 2010, in der 221 Metropolen verglichen wurden, wurde bekannt, dass Wien zum zweiten Mal in Folge den ersten Rang weltweit belegt, gefolgt von Zürich und Genf an zweiter und dritter Stelle.

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Geschichte

Wien, das als Statutarstadt auch als politischer Bezirk fungiert, wird heute in 23 Gemeindebezirke unterteilt. Die historische Altstadt, heute Großteil des 1. Bezirks, war noch im Revolutionsjahr 1848 deckungsgleich mit dem Stadtgebiet. Unter Kaiser Franz Joseph kam es 1850, 1890/1892 und 1904 zu drei großen Stadterweiterungen.

1850 wurden die Vorstädte, die Gemeinden innerhalb des Linienwalls, als 2. bis 8. Bezirk (seit der Teilung des ursprünglichen 4. Bezirks in zwei Bezirke: 9.) in die Stadt Wien einbezogen. 1874 folgte eine kleinere Eingemeindung außerhalb des Linienwalls (10. Bezirk, Favoriten). Nach einem Beschluss von 1890, der am 1. Jänner 1892 in Kraft trat, wurden die Außenbezirke am rechten Donauufer, damals Vororte genannt, obwohl teils selbst bereits städtische Viertel, eingemeindet; damit besaß Wien nun 19 Bezirke. 1900 wurde der nördliche Teil des 2. Bezirks zum 20. Bezirk erklärt. Bei der dritten großen Erweiterung, 1904, wurden weite Gebiete am linken Donauufer um Floridsdorf und Kagran als 21. Bezirk eingemeindet. Die neuen Stadtgrenzen galten nun bis 1938.

Eine Vervierfachung seines Stadtgebietes erlebte Wien zur Zeit des Nationalsozialismus, als man per 15. Oktober 1938 Groß-Wien schuf. Diese Entscheidung wurde 1946 (in Kraft getreten 1954) größtenteils wieder rückgängig gemacht; Stammersdorf, Essling, Albern, Unterlaa, Oberlaa, die Ortschaften des heutigen 23. Bezirks (Liesing), der Lainzer Tiergarten und Hadersdorf-Weidlingau blieben aber bei Wien. Die linksufrigen Gebiete wurden zwischen 21. und neuem 22. Bezirk aufgeteilt. Seit 1954 sind die Stadtgrenzen unverändert.

In den meisten Außenbezirken sind für früher selbstständige Ortschaften die historischen Namen erhalten, aus deren Wappen sich auch die Bezirkswappen zusammensetzen. Einige Dörfer und Siedlungen aus früheren Epochen existieren heute jedoch nicht mehr. Viele „Grätzln“ bzw. Stadtteile sind auf die eingemeindeten Vorstädte und Vororte zurückzuführen, andere wiederum sind durch Wohnbauinitiativen der letzten Jahrzehnte neu entstanden oder werden geografisch klar von anderen Gebieten abgegrenzt.

Bei der Festlegung der Bezirksgrenzen versuchte man, diese markant entlang wichtiger Straßen oder Flüsse zu setzen, wenngleich hierdurch einige ehemalige Gemeinden geteilt wurden. Die Innenbezirke 1 und 3 bis 9 werden durch den Gürtel von den Außenbezirken abgegrenzt. Donaukanal und Donau trennen die Bezirke 2 und 20 von allen anderen; die Bezirke 21 und 22 liegen als einzige am linken Donauufer. Auch der Wienfluss ist fast in seinem gesamten Verlauf durch die Stadt (ausgenommen den Abschnitt von der westlichen Stadtgrenze bis Hütteldorf) stets Bezirksgrenze.

Historisches: Bleistiftmühle (bei Secession) - Breitenlee Verschiebebahnhof - Donauarme - Dorotheerkloster - Ehemaliges Warenhaus Orendi - Franz-Joseph-Kaserne - Getreidemarktkaserne - Großer Federlhof - Gumpendorfer Kaserne - Heiltumstuhl - Herrenhaus - Kahlenbergbahn - Kaiserliches Zeughaus - Katzensteigtor - Kärntnertor - Königinkloster - Küssdenpfennig-Haus - Laurenzertor - Linienamt - Linienwall - Maximilianäischer Probeturm - Reichsrat - Ringtheater - Rotenturmtor - Schirachbunker - Schottentor - Stephansfreithof - Stubentor - Sühnhaus - Teuerungsrevolte 1911 - Theater am Kärntnertor - Tröpferlbad Stadlau - Warenhaus Stephan Esders - Weisselbad - Werdertor - Wiener Pfennig - Wiener Schachzeitung - Wiener Stadtmauern - Wiener Warenhäuser um 1900 - Wulzendorf

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Wissenswertes

Gemeindekennzahl: 90001
Gemeindecode: 90101–92301
Einwohnerzahl (Stand 01/2019): 1.897,491
Postleitzahlen: 1010–1423, 1600, 1601, 1810, 1901
Fläche: 414,87km²
Bevölkerungsdichte: 4553 Einwohner je km²
Höchster Punkt: 542 m ü. A. (Hermannskogel), Tiefster Punkt: 151 m ü. A. (Lobau)
Vorwahl: 01 (+431)

Wappen

Wappen WienDer Brustschild besteht aus einem weißen Kreuz auf rotem Grund. Für die Wiener Bezirke sind Bezirkswappen in Gebrauch. Die Wappenbilder wurden den Siegeln der einzelnen Bezirksteile, die vor der Eingemeindung eigenständige Gemeinden waren, nachgebildet. Das Wappen des I. Bezirks, Innere Stadt, zeigt dasselbe silberne Kreuz auf rotem Grund wie das Wappen der Stadt Wien. Im rechtlichen Sinn fehlt diesen traditionellen Bildern allerdings der Charakter als Wappen, da sie niemals durch ein Landesgesetz geregelt wurden.

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