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Konditionen
Anlaufende Gebühren, die für Ihr Fahrzeug oder Gegenstand entstehen, werden
für den vollen Monat berechnet. Ein angebrochener Monat zählt also als voller
Monat. Darlehenssumme und angefallene Kosten werden erst bei der Abholung der
Pfandsache fällig.
So berechnen wir ihr Darlehen:
1 % Kreditzinsen
Dieser Kreditzins ist gesetzlich festgelegt und gilt pro Monat.
Kostenvergütung:
Die Kostenvergütung ist ab 1.5 % pro Monat, richtet sich nach dem verpfändeten
Gegenstand. Standgebühren:
Die Standgebühr wird pro Tag berechnet.
| Fahrzeug |
Standgebühr |
| Motorrad |
ab 1,50 Euro |
| PKW |
ab 1.75 Euro |
| LKW |
ab 5,00 Euro |
Bei Zustandekommen eines Pfandvertrages ab einer Darlehenssumme von 10.000
EUR holen wir Ihre Pfandsache u. KFZ auch kostenfrei ab.
(Umkreis von 100km)
Für die Berechnungen maßgebend ist der Tag des Abschlusses des Kreditvertrages.
Teilrückzahlungen während der Kreditzeit sind jederzeit möglich! Der
angebrochene Monat zählt als voller Monat!
Schmuck, Silberwaren und andere Wertgegenstände:
Bei diesen Pfändern fallen je nach Verwahrung unterschiedliche Lagerkosten an.
Modellrechnung mit Standgebühr Kfz:
Darlehenshöhe von 1.000 Euro für einen Zeitraum von 30 Tagen!
| Zinsen |
10,00 Euro |
| Gebühren |
ab 15,00 Euro |
| Standgebühr PKW |
ab 52.50 Euro |
| Summe der angefallenen Kosten |
77.50 Euro |
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