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Uhudler

Uhudler ist ein Wein aus Österreich, der überwiegend im Südburgenland, besonders in der Gegend rund um Eltendorf, Heiligenbrunn und Moschendorf, erzeugt wird. Im Aussehen ähnelt er – je nach Ausbauart und Zusammensetzung der Sorten – einem hellen Rotwein oder Rosé. Der Wein wird aus Trauben verschiedener Sorten (Noah, Isabella, Elvira, Concord (= Ripatella), Clinton und Delaware) als Cuvée (Verschnitt) hergestellt. Das Bukett des Uhudlers ist äußerst intensiv und erinnert an Walderdbeeren oder schwarze Ribiseln (Johannisbeeren), der charakteristische Geschmack wird als "Fox-Ton" bezeichnet. Der Wein wird aus den Trauben von Hybridsorten hergestellt, die sogenannte Direktträger sind. Diese besitzen eine gute Resistenz gegen die Wurzelreblaus und bestimmte Pilzkrankheiten. Deshalb müssen sie kaum gegen Peronospora und Oidium behandelt werden. Über die Herkunft des Namens existieren verschiedene Geschichten. Eine häufig erwähnte bezieht sich darauf, dass viele Menschen am Tag nach reichlichem Konsum dieses Weines Augenringe präsentieren, die ihr Aussehen dem eines Uhus ähneln lassen.

Sortenmerkmale und Typizität: Die Trauben sind rote, seltener auch weiße Hybridsorten, die aus Kreuzungen der europäischen Spezies Vitis vinifera mit der amerikanischen Vitis labrusca und Vitis riparia entstanden sind. Der Wein hat aufgrund des höheren Pektingehalts der Früchte einen geringfügig höheren, gesundheitlich nicht bedenklichen Methanolgehalt als Wein aus europäischen Rebsorten. Diese Direktträger werden in Österreich auch als "Heckenklescher" oder "Rabiatperle" bezeichnet. Die Uhudlerweine präsentieren sich meist sehr säurebetont.

Geschichte: Der Uhudler kam erstmals nach dem großen Reblausbefall um das Jahr 1860 auf. In dieser Zeit wurde die Reblaus nach Europa eingeschleppt und erreichte etwa um 1870 Österreich. Nach der Vernichtung der europäischen Rebsorten durch die Reblaus wurde versucht, anderweitig Wein zu gewinnen, so etwa mit Hilfe des im niederösterreichischen Tullnerfeld stark praktizierten Ribiselanbaus. Gleichzeitig wurde die Reblaus mit allen erdenklichen Mitteln bekämpft (unter anderem mit Blei). In der Folge wurden dann reblausresistente Rebsorten aus Amerika nach Europa importiert und mit heimischen Rebsorten gekreuzt. Es blieb den Europäern nichts anderes übrig, als diesen Direktträgerwein zu trinken, der keinesfalls den gewohnten Geschmacksrichtungen entsprach. Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Veredlung eingeführt, bei der Amerikanerreben als reblausresistente Unterlage dienen und Europäerreben den früchtetragenden Teil des Rebstocks bilden.

Lange Zeit hielt sich die Legende, dass der Wein von Direktträgern einen hohen Anteil an Fuselölen und Methanol enthalte und daher gesundheitsschädlich sei. Uhudler wurde 1938 das erste Mal verboten. In den 1970er Jahren wurde in Österreich der Uhudler auf die Verwendung als "Haustrunk" beschränkt. Die Produktion für den Eigenverbrauch war erlaubt.

Mitte der 1980er Jahre wurde der Begriff "Haustrunk" im Zuge der Verschärfung des österreichischen Weingesetzes aufgrund des Glykolwein-Skandals aus dem Weingesetz gestrichen, womit der Uhudler verboten war. Bis zu Beginn der 1990er Jahre hielt dieser Umstand an.

In dieser Zeit wurden vor allem im Südburgenland tausende Liter Uhudler von Kellereiinspektoren ausgeleert und kanalisiert. Einer der berühmtesten Uhudlerweinbauernvertreter dieser Zeit ist der legendäre Heiligenbrunner "Rübezahl", Johann Trinkl, der sich damals für den Erhalt dieses Weines als regionale Spezialität eingesetzt hat.

Auf Basis des Österreichischen Weingesetzes von 1992 darf der Uhudler heute in acht burgenländischen Gemeinden verkauft werden. Diese Regelung gilt vorerst bis 2030 und soll dann durch ein neues Weingesetz ersetzt werden, in dem die Direktträgersorten neu zu beurteilen sein werden.

Im November 2015 bestätigte der österreichische Verwaltungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit von Rodungsbescheiden neu angepflanzter Reben. Im März 2016 kündigte das Landesverwaltungsgericht Burgenland eine Neubewertung mehrerer Rodungsbescheide für Ripatella-Stöcke an, nachdem eine vom Gericht beim Julius Kühn-Institut in Auftrag gegebene DNA-Analyse ergeben hatte, dass die Sorten Ripatella und Concord genetisch identisch sind.

Indem die Hauptsorten als Wein erklärt wurden, konnten sie in das burgenländische Weingesetz aufgenommen werden. Durch diesen Beschluss vom 14. April 2016 ermöglichte die burgenländische Landesregierung die Fortsetzung des Anbaus dieser Reben. Für sechs weitere Nebensorten soll dies noch über die Erklärung als Obstwein durch das Parlament ermöglicht werden.

Text: Wikipedia



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